Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_107/2023 vom 3. November 2023

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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um einen Streit über einen Kommissionsvertrag. Die Klage wurde von B. gegen A. eingereicht. In dem Sachverhalt wird ausgeführt, dass A. vor dem Vorfall mit B. einen Betrug begangen hat, indem sie D. dazu gebracht haben, ihnen wertvolle Schmuckstücke zu übergeben. Diese wurden dann an G. weitergegeben, der damit verschwand. Der Wert der Schmuckstücke wurde in der gerichtlichen Insolvenz von C. auf 4'471'842 Franken festgelegt. Die Klägerin B. forderte nun von A. eine Entschädigung in Höhe des Schadens. Das Gericht hat entschieden, dass A. zur Zahlung von 3'130'290 Franken verurteilt wird. A. hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und argumentiert, dass der Schaden aufgrund eines Fehlers bei der Bewertung zu hoch sei und dass die Gerichte die Schwere ihrer eigenen Schuld im Vergleich zur Mitverschuldung von C. falsch eingeschätzt hätten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der von der unteren Instanz festgelegte Schadensbetrag angemessen ist und dass die Aufteilung der Schuld richtig war. Daher wurde der Rekurs abgelehnt und A. wurde verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.