Zusammenfassung von BGer-Urteil 1D_5/2022 vom 25. Oktober 2023

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Das Bundesgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die Verweigerung der Einbürgerung eines syrischen Staatsangehörigen und seiner beiden Kinder durch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau willkürlich war. Das Gericht hat festgestellt, dass alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt waren und die Mängel bezüglich der wirtschaftlichen Integration nicht schwerwiegend genug waren, um die Einbürgerung zu verweigern. Das Bundesgericht hat die Einbürgerungskommission angewiesen, dem Beschwerdeführer und seinen beiden Kindern das Gemeindebürgerrecht zu erteilen. Das Bundesgericht hat auch festgestellt, dass der Beschwerdeführer gute Deutschkenntnisse hat und ausreichend am Wirtschaftsleben teilnimmt.