Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_295/2023 vom 14. November 2023

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um einen Fall aus der Invalidenversicherung. Die Beschwerdeführerin ist eine selbstständige Werbeartikelverkäuferin und hat einen Rentenanspruch aufgrund von verschiedenen Gesundheitsproblemen geltend gemacht. Die IV-Stelle des Kantons Zürich hat ihr eine Viertelsrente zugesprochen, was vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigt wurde. Die Beschwerdeführerin legt gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragt die Zuerkennung einer ganzen Invalidenrente ab April 2015.

Das Bundesgericht entscheidet, dass die Beschwerdeführerin ab April 2015 Anspruch auf eine ganze Invalidenrente hat. Es stellt fest, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsunfähigkeit vorliegen und die Beschwerdeführerin aufgrund ihres Alters und anderer persönlicher Umstände nicht mehr in der Lage ist, ihre Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verwerten. Das Bundesgericht hebt das Urteil des Sozialversicherungsgerichts auf und weist die Sache zur Neubeurteilung der Kosten und der Parteientschädigung an das Sozialversicherungsgericht zurück. Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.