Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_315/2022 vom 10. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Streit um die geplante Teilrevision der Ortsplanung und die Rodungsbewilligung in der Gemeinde Albula/Alvra. Die Gemeinde möchte am Standort der historischen Soliserbrücke einen Erlebnisweg mit Hängeseilbrücken und touristischer Nutzung realisieren. Verschiedene Umweltorganisationen haben Einwendungen gegen das Projekt erhoben und Einsprache gegen das Rodungsgesuch eingelegt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hat die Beschwerde der Umweltorganisationen gutgeheißen und den Entscheid der Regierung zur Teilrevision der Ortsplanung und zur Rodungsbewilligung aufgehoben. Die Gemeinde Albula/Alvra hat daraufhin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die geplanten Hängeseilbrücken nicht als Überdeckung eines Fliessgewässers gelten und dass ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission eingeholt werden muss, um über die Bewilligung des Projekts zu entscheiden. Das Bundesgericht hat daher den Entscheid des Verwaltungsgerichts in teilweiser Gutheißung der Beschwerde abgeändert und die Sache zur Einholung des Gutachtens und zur Neuentscheidung an die Regierung des Kantons Graubünden zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdegegnerinnen auferlegt.