Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_305/2023 vom 9. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines ausländischen Staatsangehörigen, der in der Schweiz lebt. Der Beschwerdeführer wurde in der Vergangenheit wegen mehrerer strafrechtlicher Vergehen verurteilt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat daraufhin den Widerruf der Niederlassungsbewilligung verfügt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde gegen diesen Entscheid abgewiesen. In der Beschwerde vor dem Bundesgericht machen die Beschwerdeführer geltend, dass das Obergericht in einem strafrechtlichen Verfahren, das zu einem Freispruch führte, bereits eine Landesverweisung abgelehnt habe und daher der Widerruf der Niederlassungsbewilligung unzulässig sei. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund des Entscheids des Obergerichts nicht zulässig ist und hebt das vorinstanzliche Urteil auf. Der Kanton Zürich wird verpflichtet, die Beschwerdeführer zu entschädigen. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens werden neu festgelegt.