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Das Bundesgericht bestätigt mit seinem Urteil vom 18. Oktober 2023 ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern bezüglich einer versuchten vorsätzlichen Tötung und mehrfacher Gefährdung des Lebens. Der Beschwerdeführer wurde zu sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beschwerdeführer widerspricht der Feststellung des Sachverhalts und bestreitet, vorsätzlich gehandelt zu haben. Er bestreitet auch seine Schuldfähigkeit. Das Bundesgericht prüft die vorgebrachten Argumente des Beschwerdeführers und kommt zu dem Schluss, dass das Kantonsgericht den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt und kein Bundesrecht verletzt hat. Das Gericht erklärt zudem, dass die Strafzumessung angemessen ist und das Kantonsgericht sein Ermessen nicht missbraucht hat. Die Beschwerde wird daher abgewiesen und der Beschwerdeführer trägt die Gerichtskosten.