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In diesem Bundesgerichtsurteil ging es um eine Beschwerde gegen die Eröffnung des Konkursverfahrens gegen A._. Die Caisse d'allocations familiales de l'industrie du bâtiment et du génie civil (CAFIB) hatte einen Zahlungsbefehl über 450 CHF plus Zinsen an A._ geschickt und die Konkurseröffnung beantragt, da die Schuld nicht beglichen worden war. Das Gerichtsverfahren fand in verschiedenen Instanzen statt, das Bundesgericht bestätigte letztendlich die Konkurseröffnung. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die Forderung vor der Konkurseröffnung bezahlt worden sei, konnte jedoch den Nachweis nicht erbringen. Das Bundesgericht entschied, dass die Konkurseröffnung gerechtfertigt war und wies die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.