Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_297/2022 vom 11. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit zwischen PPE A._, B._ SA, C._ und D._ (die Rekurrenten) und E.__ SA sowie der Gemeinde Roche und der Direktion für Territorium und Wohnen des Kantons Vaud (die Beteiligten). Es geht um eine Baugenehmigung und eine incidente Kontrolle der Planung.

Die Gemeinde Roche ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 9 und 744. Diese sind Teil der Dorfzone B gemäß der Gemeindeverordnung von 1984 und befinden sich in einem Industriegebiet. Die Gemeinde organisierte einen Architekturwettbewerb für diese Grundstücke, den E.__ SA gewann. Ein Vorverkaufsvertrag wurde abgeschlossen. Das Unternehmen beantragte eine Baugenehmigung für ein Wohngebäude mit 70 Apartments und einem Parkhaus. Nachdem der Gemeinderat die Einsprüche abgelehnt hatte, wurde eine geänderte Version des Projekts zur öffentlichen Einsichtnahme vorgelegt und die Baugenehmigung schließlich erteilt.

Die Rekurrenten haben gegen das Bauprojekt und die Baugenehmigung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Vaud eingereicht. Das Gericht hat die Beschwerde abgelehnt und argumentiert, dass die Überdimensionierung des Baugebiets allein keine Grundlage für eine planerische Überprüfung darstelle. Die Rekurrenten haben daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass eine planerische Überprüfung gerechtfertigt ist, da sich die Umstände erheblich geändert haben. Die Gemeinde Roche hat eine überdimensionierte Baugebietsfläche, und das vorliegende Bauprojekt würde die Möglichkeiten für eine Anpassung der Planung erheblich einschränken. Das Bundesgericht hebt daher die Baugenehmigung auf.

Das Bundesgerichtsurteil ist endgültig und wird an die Parteien sowie an die beteiligten Behörden weitergeleitet.