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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil vom 1. September 2023 geht es um einen Fall von Beleidigung, Bedrohung, sexueller Nötigung und Verletzung der Pflicht zur Betreuung oder Erziehung usw. Der Beschwerdeführer wurde in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt, verurteilt. Das Kantonsgericht reduzierte die Strafe in der Berufungsinstanz auf 8 Monate bedingt. In dem Urteil des Kantonsgerichts wurden die relevanten Fakten für die noch umstrittenen strafbaren Handlungen zusammengefasst. Es handelt sich dabei um sexuelle Übergriffe des Beschwerdeführers gegenüber seiner Tochter, körperliche Misshandlung und verbale Übergriffe gegenüber seiner Tochter sowie Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber dem Freund der Tochter. In der Beschwerde an das Bundesgericht rügt der Beschwerdeführer Willkür bei der Feststellung der Tatsachen und bei der Beweiswürdigung sowie eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts. Es hielt fest, dass keine Verletzung der Unschuldsvermutung und des Prinzips "in dubio pro reo" vorliege. Der Beschwerdeführer wurde in allen angefochtenen Straftaten für schuldig befunden. Die Forderung des Beschwerdeführers nach einer milderen Strafe und seine Beschwerde gegen die Zulassung der moralischen Wiedergutmachungszahlung wurden abgewiesen.