Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die Rekurrentin ist seit 2002 Inspektorin bei der Genfer Polizei. Im Januar 2017 fuhr sie bei einer Verfolgungsjagd mit 102 km/h auf einer Straße, auf der die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betrug. Im April 2022 wurde ihr von der Polizeikommandantin wegen dieses Verhaltens ein Verweis erteilt. Die Rekurrentin legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die jedoch vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. Sie erhob daraufhin eine subsidiäre staatsrechtliche Beschwerde. In ihrer Beschwerde rügt die Rekurrentin eine Verletzung ihres Rechts auf öffentliche Anhörung und eine ungerechtfertigte Anwendung der Verjährungsfristen. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde ab und bestätigt damit die vorherigen Entscheidungen. Die Kosten des Verfahrens werden der Rekurrentin auferlegt.