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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil ging es um die Besteuerung von Optionsgeschäften in den Jahren 2008 und 2010. Die Eheleute A.A. und B.A. befanden sich zunächst im Kanton Neuenburg und zogen dann in den Kanton Waadt. Die Veranlagung der Optionsgewinne war zwischen den beiden Kantonen unterschiedlich geregelt. Der Kanton Neuenburg besteuerte die Optionsgewinne zum Zeitpunkt der Gewährung, während der Kanton Waadt diese zum Zeitpunkt der Ausübung besteuerte. Die Steuerzahler wandten sich gegen die Entscheidungen der Steuerbehörden und reichten eine Beschwerde ein. Das Bundesgericht entschied, dass der Kanton Waadt zu Recht die Besteuerung zum Zeitpunkt der Ausübung vorgenommen habe. Es wurde auch festgestellt, dass es zu einer Doppelbesteuerung kam, da der Kanton Neuenburg die Optionsgewinne bereits besteuert hatte. Das Bundesgericht hob die Entscheidungen des Kantons Neuenburg auf und forderte eine Neuberechnung der Steuer. Es ordnete zudem an, dass der Kanton Waadt den Betrag der bereits vom Kanton Neuenburg erhobenen Steuer abziehen müsse. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Parteien und den Kantonen aufgeteilt.