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Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 13. November 2023 über einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Ersetzung der Untersuchungshaft entschieden. Der Beschwerdeführer wurde wegen Beleidigung, Bedrohungen und Körperverletzungen im Rahmen einer Konfliktscheidung angeklagt. Das Bundesgericht bestätigte die Existenz ausreichender Verdachtsmomente gegen den Beschwerdeführer und dass ein Wiederholungsrisiko bestehe. Es wies die Argumente des Beschwerdeführers in Bezug auf die Verletzung seines Rechts auf Anhörung und die Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen zurück. Das Bundesgericht entschied, dass der Rechtsmittelkläger die Gerichtskosten tragen muss.