Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_51/2022 vom 3. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Rechtsstreit zwischen der A._ SA (Klägerin) und der B._ Sagl (Beklagte) über einen Architektenvertrag. Die Beklagte hatte einen Bauplan für ein Grundstück erstellt, welches später von der Klägerin erworben wurde. Die Klägerin verkaufte das Grundstück später weiter. Die Beklagte forderte eine Zahlung für ihre erbrachten Leistungen, die Klägerin weigerte sich jedoch zu zahlen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wonach die Beklagte ein Recht auf Zahlung der vereinbarten Vergütung hat. Das Gericht wies die Argumente der Klägerin zurück, wonach die Beklagte keine Rechtsgrundlage für ihre Forderung habe und dass die vereinbarten Honorarkriterien nicht ausreichend spezifiziert seien. Das Gericht bestätigte auch, dass die Klägerin als Rechtsnachfolgerin des ursprünglichen Käufers des Grundstücks zur Zahlung verpflichtet ist. Das Bundesgericht wies den Rechtsmittel der Klägerin ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz.