Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um den Fall eines Mannes (Beschwerdeführer 2), der gemeinsam mit einem jugendlichen Mitbeschuldigten (Mitbeschuldigter) eine Frau vergewaltigt, versucht vergewaltigt und sexuell genötigt haben soll. Das Strafgericht verurteilte den Beschwerdeführer 2 zu viereinviertel Jahren Freiheitsstrafe, während das Appellationsgericht seine Strafe auf drei Jahre reduzierte. In der vorliegenden Beschwerde wird die Strafzumessung angefochten. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen den Strafausspruch und die Anordnung der Landesverweisung, während sich die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 gegen den Schuldspruch und die Höhe der Strafe richtet. Das Bundesgericht entscheidet, dass die Vorinstanz bei der Strafzumessung Fehler gemacht hat und hebt das Urteil auf. Die Sache wird zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird abgewiesen. Kosten werden dem Beschwerdeführer 2 auferlegt und er erhält eine Entschädigung.