Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_398/2022 vom 15. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil vom 15. September 2023 betrifft eine Beschwerde der A._ GmbH gegen die Verweigerung einer Baubewilligung für Terrainveränderungen zur landwirtschaftlichen Bodenverbesserung in der Gemeinde Gossau, Kanton Zürich. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat den Rekurs der Baugesuchstellerin gutgeheißen und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Baudirektion zurückgewiesen. Die Baudirektion hat jedoch erneut die Baubewilligung verweigert, und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Baugesuchstellerin abgewiesen. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Baudirektion bei ihrer Bewilligungsverweigerung eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen hat. Die Vorinstanzen haben die Baubewilligung verweigert, da durch das geplante Vorhaben ein Regenerationspotenzial als Feuchtgebiet und ein Vernetzungspotenzial verloren gingen. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Verweigerung der Baubewilligung aufgrund überwiegender öffentlicher Interessen gerechtfertigt ist und weist die Beschwerde der A._ GmbH ab. Es stellt jedoch fest, dass die Baugesuchstellerin keinen Anspruch darauf hat, dass das Baubewilligungsverfahren rasch erledigt wird. Die Kosten des Verfahrens werden der Beschwerdeführerin auferlegt.