Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Frau, die aufgrund einer manischen Dekompensation in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Sie erhob Einspruch gegen die Anordnung einer psychiatrischen Expertenuntersuchung und gegen die Weigerung des Kantonsgerichts, ihr Rechtshilfe zu gewähren. Das Bundesgericht stuft den Einspruch bezüglich der Aufhebung der Einweisung als gegenstandslos ein, da die Frau bereits aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Es prüft jedoch den Einspruch gegen die Verweigerung der Rechtshilfe. Das Gericht entscheidet, dass die Frau ein aktuelles Interesse hat, gegen die Entscheidung des Kantonsgerichts vorzugehen. Es lehnt jedoch ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da sie keine ausreichenden Informationen über ihre aktuelle finanzielle Situation vorlegt. Das Gericht weist den Rechtsstreit ab und erhebt keine Gerichtskosten oder Anwaltskosten.