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Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der Gemeinde Genevez gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern abgelehnt. Die Beschwerde betraf einen Plan zur Errichtung eines Windparks in der Montagne de Tramelan. Die Gemeinde argumentierte, dass ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt wurden und dass der Plan gegen verschiedene Umweltschutzgesetze verstoße. Das Gericht entschied jedoch, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts korrekt war und die Umweltschutzgesetze eingehalten wurden. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, aber die Gemeinde musste der beklagten BKW Energie SA eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten zahlen. Das Urteil wurde am 1. November 2023 veröffentlicht.