Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der vorliegende Fall betrifft den Ausschluss eines Angebots aus einer öffentlichen Ausschreibung für den Winterdienst auf den Kantonsstraßen. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, dass das Angebot aufgrund unzureichender personeller Ressourcen und falscher Angaben des Bieters ausgeschlossen wurde. Es wird festgestellt, dass das Vorgehen der Vorinstanz nicht willkürlich war und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daher wird der Rekurs im öffentlichen Recht als unzulässig erklärt und der subsidiäre Verfassungsrekurs abgelehnt. Die Gerichtskosten werden dem Rekurrenten auferlegt und er wird zur Zahlung einer Entschädigung an die Gegner verpflichtet.