Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_227/2023 vom 29. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Schülers mit Behinderung, der sich gegen die Anordnung einer separaten Sonderschulung durch die Schulbehörde seines Kantons wehrt. Der Schüler leidet unter Trisomie 21 sowie verschiedenen weiteren Beeinträchtigungen und besuchte bislang eine Regelklasse mit Unterstützung. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hatte entschieden, dass eine Sonderschulung zuträglich für den Schüler sei. Das Bundesgericht prüft die Auslegung der Rechtslage und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es geht dabei insbesondere um die Frage, ob die separative Sonderschulung in diesem Fall angemessen ist oder eine integrative Beschulung in einer Regelklasse hätte erfolgen sollen. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Schulbehörde nicht gegen Bundes- oder Völkerrecht verstößt und weist die Beschwerde ab.