Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_769/2022 vom 19. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für A._, eine serbische Staatsangehörige, die in der Schweiz lebt. A._ hatte um eine Aufenthaltsbewilligung beantragt, um bei ihrer Tochter und ihrem schwerstbehinderten Enkelkind in der Schweiz bleiben zu können. Das Migrationsamt des Kantons Zürich hatte ihr zunächst eine Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit gewährt, jedoch später die Verlängerung verweigert und sie aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. Die Sicherheitsdirektion und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatten diese Entscheidung bestätigt. Die Beschwerdeführerin legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und machte einen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß Artikel 8 EMRK geltend. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und kam zu dem Schluss, dass kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Enkelkind bestehe und dass die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nicht gerechtfertigt sei. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Das Bundesgericht gewährte der Beschwerdeführerin jedoch unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung.