Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_34/2023 vom 19. Oktober 2023

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Das folgende Bundesgerichtsurteil befasst sich mit dem Fall einer ausländischen Frau aus Aserbaidschan, die in der Schweiz lebt. Die Frau hatte einen deutschen Ehemann, von dem sie geschieden ist, und sie haben eine gemeinsame Tochter. Die Frau beantragte die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, die jedoch vom Migrationsamt abgelehnt wurde, da sie keine Erwerbstätigkeit ausübte und Sozialhilfe in Anspruch nahm. Das Gericht entschied, dass die Frau keinen Anspruch auf die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung hat, da die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat. Die Frau machte jedoch geltend, dass sie aus wichtigen persönlichen Gründen in der Schweiz bleiben müsse, da sie die Hauptbetreuungsperson für ihre Tochter ist. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass es für die Tochter zumutbar ist, mit der Mutter ins Heimatland zurückzukehren, da sie dort noch Verwandte hat und die Beziehung zum Vater durch Besuche und moderne Kommunikationsmittel aufrechterhalten werden kann. Die Beschwerde der Frau wurde abgewiesen und sie wurde verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen.