Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_217/2023 vom 13. Oktober 2023

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Der Beschwerdeführer hat am 23. Mai 2015 eine Grundausbildung zum Fallschirmspringen bei Club B.__ absolviert. Beim Absprung ereigneten sich Probleme beim Hauptschirm eines anderen Abspringers, wodurch der Beschwerdeführer eine Notsituation annahm und seinen Notschirm öffnete. Dies führte zu einem Sturz in ein Kornfeld und zu erheblichen Verletzungen. Im anschließenden Strafverfahren wurde der Instruktor freigesprochen. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin eine Klage ein und forderte eine Genugtuung vom Beklagten. Das Bezirksgericht wies die Klage ab und das Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht. Das Bundesgericht urteilte, dass die Vorinstanz die Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten zurecht verneint hat. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. Der Beschwerdeführer wurde zur Zahlung der Gerichtskosten und zur Entschädigung des Beklagten verpflichtet.