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Das Bundesgerichtsurteil vom 12. Oktober 2023 betrifft einen Fall von versuchtem Mord und schweren Körperverletzungen. Der Beschwerdeführer hat gegen eine teilweise Einstellungsverfügung des Kantonalen Strafgerichts Genf rekurriert, in der die Strafverfolgung des Beschuldigten teilweise eingestellt wurde. In dem Fall geht es um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen, bei der der Beschwerdeführer schwer verletzt wurde, nachdem er einen Schlag auf den Kopf erhalten hatte. Das Gericht urteilt, dass die Untersuchungsbehörden und das Kantonsgericht genügend Beweise erhoben haben, um zu dem Schluss zu kommen, dass der Beschuldigte für die Verletzung verantwortlich ist. Das Gericht lehnt daher den Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Der Beschwerdeführer wird außerdem dazu verurteilt, die Gerichtskosten zu tragen.