Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_549/2021 vom 11. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 5A_549/2021 betrifft einen Rechtsstreit zwischen den Parteien A._ und B._ auf der einen Seite und C._, D._ SA und der Comunione dei comproprietari del Condominio E.__ auf der anderen Seite. Der Streit drehte sich um die Frage einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte, der Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen und der Absetzung des Verwalters des Grundstücks. Die Kläger forderten unter anderem ein Verbot von Renovierungsarbeiten am Wasserleitungssystem während der Corona-Pandemie, die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung und den Widerruf des Verwaltungsmandats. Der Bezirksrichter wies die entsprechenden Anträge ab und das Appellationsgericht bestätigte diese Entscheidung in seinem Urteil vom 4. Juni 2021. Die Kläger legten daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein, in der sie unter anderem die Verletzung von Grundrechten und internationalen Menschenrechtskonventionen rügten. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da sie ungenügend begründet war und die Kläger nicht nachweisen konnten, dass die angefochtenen Entscheidungen gesetzwidrig oder willkürlich waren. Die Kosten des Verfahrens wurden den Klägern auferlegt.