Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_821/2021 vom 6. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschwerdeführers, dem mehrere Verkehrsdelikte vorgeworfen werden. Der Beschwerdeführer wurde vom Kriminalgericht des Kantons Luzern schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe verurteilt. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte das Urteil teilweise, reduzierte jedoch die Strafen. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde ein und forderte, in Bezug auf bestimmte Verkehrsdelikte freigesprochen zu werden. Er argumentierte zudem, dass bei der Hausdurchsuchung, bei der die belastenden Videoaufnahmen gefunden wurden, gegen Verfahrensregeln verstoßen wurde. Das Bundesgericht entschied, dass die Hausdurchsuchung und die Verwertung der Videoaufnahmen teilweise unzulässig waren. Die Vorinstanz muss die Sache erneut prüfen und das Strafmaß neu festlegen.