Zusammenfassung von BGer-Urteil 2F_5/2023 vom 16. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Frau namens A.A._, die nach dem Tod ihres Schweizer Ehemanns eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz beantragt hat. Das Bundesgericht hatte zunächst ihren Rekurs gegen die Ablehnung des Antrags abgewiesen, da der Rekurs verspätet eingereicht wurde. A.A._ hat daraufhin eine Revision des Urteils beantragt und neue Beweise vorgelegt, die belegen sollen, dass sie das Urteil erst nach Ablauf der Frist erhalten habe. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass der Rekurs fristgerecht eingereicht wurde und das vorherige Urteil aufgrund eines Fehlers in der Postzustellung aufgehoben. Dennoch hat das Bundesgericht entschieden, ihren Rekurs abzulehnen, da sie nicht genügend Beweise für ihre erfolgreiche Integration in die Schweiz vorgelegt hatte. Die Frau muss die Gerichtskosten tragen.