Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um den Fall eines Kameruner Staatsangehörigen, A._, der zusammen mit seinem Bruder in der Schweiz bei ihrer Mutter leben möchte. Die Mutter besitzt eine Aufenthaltserlaubnis und ist finanziell für die beiden Söhne verantwortlich. A._ hatte zuvor erfolglos eine Aufenthaltsbewilligung für den Familiennachzug beantragt. Im vorliegenden Verfahren hatte er eine erneute Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke gefordert. Das Bundesgericht hat entschieden, dass seine Beschwerde gegen die Ablehnung dieses Antrags abgewiesen wird, da keine wesentlichen Änderungen der Umstände vorliegen, die ein erneutes Überdenken des Antrags rechtfertigen würden. Zudem wurde festgestellt, dass selbst im Falle einer Überprüfung des Antrags keine wesentlichen familiären Gründe für einen Familiennachzug vorliegen, da der 17-jährige A.__ bereits eine gewisse Selbstständigkeit erreicht hat und seine Integration in der Schweiz aufgrund seines Alters und der Tatsache, dass er bisher in Kamerun gelebt hat, problematisch sein könnte.