Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_562/2022 vom 29. September 2023

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil ging es um den Schulweg eines Kindergartenkindes in der Gemeinde W.__ im Kanton Graubünden. Die Eltern des Kindes hatten beantragt, dass ein unentgeltlicher Schultransport oder eine Begleitung in Form eines Pedibusses eingerichtet wird, da sie den Schulweg als gefährlich betrachteten. Sie argumentierten, dass es für ein Kindergartenkind nicht zumutbar sei, unbegleitet den öffentlichen Bus zu benutzen und entlang einer Hauptstraße ohne Trottoir zu laufen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden wies die Beschwerde ab und entschied, dass der Kindergartenweg zumutbar sei. Die Eltern legten daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht prüfte die Angelegenheit und kam zu dem Schluss, dass der Kindergartenweg zumutbar sei. Es stellte fest, dass die Vorinstanz keine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts getroffen habe und dass ihre Entscheidung nicht willkürlich sei. Das Bundesgericht wies die Beschwerde daher ab und legte die Kosten den Beschwerdeführern auf.