Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_498/2022 vom 21. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit über die Kündigung von Pachtverträgen für Ferienhäuser in einem bestimmten Gebiet am Neuenburgersee. Das Gericht stellt fest, dass es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt und daher die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nicht gegeben ist. Die Kläger argumentieren, dass die Kündigungen aufgrund eines öffentlichen Interesses, nämlich dem Schutz der Natur, als Verwaltungsentscheidungen anzusehen sind. Das Gericht lehnt diese Argumentation ab und bestätigt die Zuständigkeit der Zivilgerichte. Es stellt zudem fest, dass die genaue Eigentumsqualität der umstrittenen Grundstücke, ob sie dem Finanzvermögen des Staates oder dem öffentlichen Vermögen angehören, nicht entscheidend ist. Das Gericht weist den Rekurs daher ab und legt die Kosten den Beschwerdeführern auf.