Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_2/2023 vom 7. September 2023

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Der Versicherungsnehmer, A._, hat eine Rente der Invalidenversicherung beantragt aufgrund gesundheitlicher Probleme. Das Amt für Invalidenversicherung des Kantons Jura hat die Rentenanträge abgelehnt. A._ hat Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Das kantonale Gericht hat die Beschwerde abgewiesen und entschieden, dass A._ keinen Anspruch auf eine Invalidenrente hat. A._ hat gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt und fordert die Anerkennung seines Anspruchs auf eine Invalidenrente. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt und die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer auferlegt.