Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_712/2022 vom 5. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Steuerzahlers, der im Jahr 2015 eine Beteiligung an einer italienischen Firma verkauft hat. Die Steuerbehörden haben die Veräußerung als Einkommen aus beweglichem Vermögen erfasst und eine entsprechende Nachforderung erhoben. Der Steuerzahler hat gegen diese Entscheidung beim Kantonsgericht und später beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Er argumentiert, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung nicht gegeben seien, insbesondere da er nicht die Kontrolle über die Käufergesellschaft hatte und nicht in betrügerischer Absicht gehandelt habe. Das Bundesgericht hat den Berufungsantrag jedoch abgelehnt und entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung gegeben sind. Das Gericht stützt sich dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen und stellt fest, dass der Verkauf der Beteiligung als "Transposition" einzustufen ist. Das Gericht weist darauf hin, dass es für eine Transposition nicht erforderlich ist, dass der Verkäufer eine Mehrheitsbeteiligung an der Käufergesellschaft besitzt. Das Gericht weist auch die Anträge des Steuerzahlers auf Prozesskostenhilfe ab und legt ihm die Gerichtskosten auf.