Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_632/2022 vom 5. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall in Bezug auf die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern für das Steuerjahr 2015. Der Kläger hatte im Jahr 2015 einen Anteil von 30,66% an einer italienischen Gesellschaft verkauft und der Erlös wurde als "anderes Einkommen aus Vermögenswerten" besteuert. Die Steuerbehörde leitete dies als Transposition ein, da der Kläger und ein anderer Aktionär nach dem Verkauf indirekt mindestens 50% des Kapitals der erwerbenden Gesellschaft kontrollierten. Das Steuergericht des Kantons Tessin bestätigte die Besteuerung als Transposition. Der Kläger legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass die Voraussetzungen für eine Transposition nicht erfüllt seien. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Besteuerung als Transposition. Das Gericht stellte fest, dass der Verkauf eine Transposition darstellte, da der Kläger und der andere Aktionär nach dem Verkauf indirekt mindestens 50% des Kapitals der erwerbenden Gesellschaft kontrollierten, unabhängig vom steuerlichen Hintergrund oder der Motivation der Transaktion. Das Gericht wies auch darauf hin, dass eine indirekte Beteiligung an der erwerbenden Gesellschaft gemäß dem geltenden Steuergesetz berücksichtigt werden kann. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Kläger auferlegt.