Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_520/2022 vom 22. August 2023

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Bundesgerichtsurteil vom 22. August 2023 betrifft einen Fall, bei dem die B._ AG die Herausgabe von Strafakten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens gegen die A._ AG verlangt hat. Die Vorinstanz, die Anklagekammer des Kantons St. Gallen, hat diesem Begehren stattgegeben. Die A._ AG hat daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der Vorinstanz eingereicht. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Vorinstanz das schützenswerte Interesse der B._ AG an der Akteneinsicht zu Recht bejaht hat. Es stellt fest, dass das öffentliche Informationsinteresse der Beschwerdegegnerin, die ein Medienunternehmen ist, das private Interesse der Beschwerdeführerin, die A.__ AG, an der Geheimhaltung überwiegt. Das Bundesgericht weist das Urteil der Vorinstanz aufgrund eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör jedoch zurück und verweist die Angelegenheit zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz. Das Bundesgericht legt fest, dass die Vorinstanz über die Kosten und Entschädigungen in den vorangegangenen Verfahren neu entscheiden muss.