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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Arbeitsvertrag zwischen der A._ SA und D._. Der Arbeitnehmer forderte die Zahlung von Zusatzleistungen gemäß dem Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche. Das Bezirksgericht entschied zugunsten des Arbeitnehmers, und das Kantonsgericht bestätigte das Urteil in der Berufung. Die A._ SA legte daraufhin eine Beschwerde in Zivilsachen und eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Urteils. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerden und wies beide ab. Die A._ SA hatte argumentiert, dass das Gericht den Tarifvertrag falsch interpretiert habe und dass eine rückwirkende Anwendung dieser Interpretation gegen das Rückwirkungsverbot verstoße. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Interpretation des Tarifvertrags durch das Kantonsgericht nicht willkürlich sei und dass das Rückwirkungsverbot in diesem Fall nicht verletzt wurde. Die Gerichtskosten wurden der A.__ SA auferlegt und sie wurde verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu zahlen.