Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_235/2022 vom 21. August 2023

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Das Bundesgericht hat in einem Arbeitsrechtsfall entschieden. Die A._ SA hat B._ als Vollzeitmitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt. B._ wurde der Firma C._ SA zugewiesen. B._ hat geklagt und verlangt, dass die A._ SA ihm die gesetzlich vorgesehenen Zuschläge für Schichtarbeit und Sonntagsarbeit nachzahlt. Das Bezirksgericht hat der Klage stattgegeben und die A._ SA zur Zahlung verurteilt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Rekurs der A._ SA unbegründet ist und hat die Entscheidung des Bezirksgerichts bestätigt. Das Gericht hat festgestellt, dass die A._ SA die gesetzlichen Bestimmungen zur Zuschlägezahlung nicht korrekt interpretiert hat. Die A._ SA hat beim Bundesgericht sowohl eine zivilrechtliche als auch eine verfassungsrechtliche Beschwerde eingereicht. Das Gericht hat die Beschwerde als teilweise unzulässig erklärt und die Kosten der A.__ SA auferlegt. Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig und bindend.