Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_391/2023 vom 7. August 2023

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Der Sachverhalt des vorliegenden Bundesgerichtsurteils betrifft ein Ehepaar, das sich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens befindet. Das Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder. In einer vorläufigen Anordnung hat das Gericht dem Vater das vorläufige Sorgerecht für die Kinder zugesprochen und der Mutter ein Besuchsrecht unter bestimmten Bedingungen gewährt. Zudem wurde eine Vormundschaft eingerichtet, um den Besuch der Kinder durch die Mutter zu überwachen. Das Gericht hat auch dem Vater die ausschließliche Nutzung des gemeinsamen Wohnsitzes zugesprochen und der Mutter verboten, sich dem Wohnort des Vaters und anderen bestimmten Orten zu nähern. Die Mutter hat gegen diese Anordnungen Berufung eingelegt und eine Änderung beantragt. Das Gericht hat dann basierend auf einem Bericht über die elterliche Trennung vom 4. April 2023 die vorherige Anordnung aufgehoben und entschieden, dass die Kinder vorübergehend bei der Mutter leben sollen. Der Vater hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und behauptet, dass sein Recht auf Anhörung verletzt worden sei. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass das Gericht tatsächlich das Recht des Vaters auf Anhörung verletzt hat, indem es ihm keine Gelegenheit gegeben hat, auf den Bericht zu reagieren. Daher wurde das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das untergeordnete Gericht zurückverwiesen.