Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_995/2022 vom 27. Juli 2023

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Die Beschwerdeführerin, A.A.__, ist in einem Verfahren zur Scheidung von ihrem Ehemann mit vorläufiger Verwahrung und Verwaltung des Vermögens, sowie der Einschränkung der zivilrechtlichen Rechte belegt worden. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, dass diese Massnahmen rechtmäßig seien und die Interessen der Beschwerdeführerin schützen würden. Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Beschwerde gegen das Urteil vor allem angeführt, dass die Anordnung einer solchen Massnahme gegen ihre Grundrechte auf persönliche Freiheit und Privatsphäre verstoße. Das Bundesgericht lehnte diesen Argument ab und stellte fest, dass die Massnahme rechtmäßig und verhältnismäßig sei, um die Interessen der Beschwerdeführerin zu schützen. Die Beschwerde wurde daher abgelehnt und die Kosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.