Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_72/2022 vom 24. Juli 2023

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Der Beschwerdeführer wurde vom Strafgericht des Kantons Genf wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und anderer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Berufungsgericht hat das Urteil teilweise abgeändert und die Ausweisung des Beschwerdeführers aufgehoben. Der Beschwerdeführer legte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Urteil des Berufungsgerichts ein und beantragte die Änderung des Urteils, um von den Vorwürfen der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung freigesprochen zu werden. Er machte geltend, dass das Berufungsgericht die Tatsachen willkürlich festgestellt und die Unschuldsvermutung verletzt habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts. Es entschied, dass das Berufungsgericht die Beweise richtig bewertet und die Schuld des Beschwerdeführers korrekt festgestellt habe. Das Bundesgericht war auch der Meinung, dass die Strafe angemessen sei und die Rechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren nicht verletzt worden seien.