Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Mannes (A.__), gegen den ein Strafverfahren wegen Betrugs eröffnet wurde. Am 3. Oktober 2022 wurden gegen ihn ein Haftbefehl sowie ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erlassen. Am 14. Oktober durchsuchte die Polizei seine Geschäftsräume und beschlagnahmte verschiedene Unterlagen und elektronische Geräte. Der Mann beantragte, dass Versiegelungen angebracht werden. Anschließend wurde er zur Vernehmung mitgenommen, während die Polizei die Durchsuchung fortsetzte. Der Mann legte am 24. Oktober 2022 Rechtsmittel gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse sowie gegen die "erzwungene Beschlagnahme" seiner persönlichen Daten ein. Am 23. November 2022 wies die Kantonsgerichtskammer das Rechtsmittel teilweise ab und ordnete die Vernichtung des Vernehmungsprotokolls an. Dagegen legte der Mann beim Bundesgericht Rechtsmittel ein und beantragte die Aufhebung oder Rückverweisung des Falls zur erneuten Entscheidung. Das Bundesgericht entschied, dass das Rechtsmittel abgewiesen wird, und legte die Kosten des Verfahrens dem Mann auf. Es wies außerdem darauf hin, dass das Urteil dem Mann, dem Staatsanwalt des Kantons Freiburg und dem Kantonsgericht des Kantons Freiburg mitgeteilt wird.