Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_663/2022 vom 16. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Streit um die Besteuerung eines Bonus, der einem Steuerpflichtigen für das Jahr 2018 zugesprochen wurde. Der Beschwerdeführer ist in die USA gezogen und beantragt eine Erhöhung des steuerbaren Einkommens um den Bonusbetrag. Die Vorinstanzen haben entschieden, dass der Bonus erst nach dem Wegzug des Beschwerdeführers realisiert wurde und daher nicht in die Besteuerung einbezogen werden kann. Das Bundesgericht prüft die Zuständigkeit und die weiteren Eintretensvoraussetzungen und kommt zum Schluss, dass die Beschwerden abgewiesen werden müssen. Es stellt fest, dass das Einkommen nur steuerbar ist, wenn es zugeflossen ist, und dass der Bonus erst mit der Auszahlung an den Steuerpflichtigen realisiert wurde. Da der Beschwerdeführer vor der Auszahlung keinen festen Anspruch auf den Bonus hatte, wurde das Einkommen erst nach seinem Wegzug in die USA realisiert und kann nicht in die Besteuerung einbezogen werden. Das Bundesgericht bestätigt daher die Entscheidungen der Vorinstanzen und weist die Beschwerden ab. Der Beschwerdeführer trägt die Gerichtskosten.