Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_508/2022 vom 27. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil vom 27. Juni 2023 betrifft den vorsorglichen Entzug des Führerausweises für Motorfahrzeuge. Der Beschwerdeführer, A.__, wurde aufgrund seiner auffälligen Fahrweise kontrolliert und es wurde empfohlen, seine Fahreignung zu überprüfen. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern entzog daraufhin vorsorglich seinen Führerausweis. Die Rekurskommission des Kantons Bern entschied teilweise zugunsten des Beschwerdeführers, indem sie eine Änderung des zugewiesenen Arztes für die Fahreignungsuntersuchung anordnete. Der Beschwerdeführer legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Vorinstanz hinreichende Anhaltspunkte für Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers hatte und die Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung gerechtfertigt war. Die Rügen des Beschwerdeführers bezüglich Diskriminierung aufgrund seines Alters und Verletzung seines Privatlebens wurden abgewiesen. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen und die Kosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.