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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Steuersache, bei der es um die Beurteilung von Rückerstattungen und Steuerstrafen für den Zeitraum von 2007 bis 2016 geht. Die Beschwerdeführer sind eine Aktiengesellschaft und deren Aktionäre, die gegen Entscheidungen der kantonalen Steuerbehörde Rechtsmittel eingelegt haben. Das kantonale Gericht hat teilweise den Rechtsmitteln stattgegeben und die Entscheidungen der Steuerbehörde teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Die Beschwerdeführer haben das Bundesgericht angerufen und argumentieren, dass aufgrund der Zusammensetzung des kantonalen Gerichts, insbesondere wegen eines mutmaßlichen Vorurteils eines der Richter gegen ihren Rechtsvertreter, das Gericht nicht unabhängig und unparteilich gewesen sei. Das Bundesgericht gibt den Beschwerdeführern Recht und annulliert das Urteil des kantonalen Gerichts in Bezug auf bestimmte Steuerjahre und weist die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurück, jedoch ohne Beteiligung des Richters, gegen den das mutmaßliche Vorurteil besteht. Es werden keine Gerichtskosten erhoben, aber den Beschwerdeführern werden Anwaltskosten in Höhe von 2.000 CHF zugesprochen.