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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Mannes (A.A.__), der wegen versuchten Mordes, Beleidigung, Bedrohung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, den Mann aus der Schweiz auszuweisen und für einen Zeitraum von 10 Jahren in das Schengener Informationssystem (SIS) einzutragen. Das Gericht argumentiert, dass die öffentlichen Interessen an der Ausweisung des Mannes aufgrund der Schwere der begangenen Straftaten und seines hohen Rückfallrisikos überwiegen. Obwohl der Mann eine Familie in der Schweiz hat, fehlt es aufgrund seiner fehlenden Arbeit und seiner Vorstrafen an einer guten Integration in das Land. Das Gericht entscheidet daher, dass die Ausweisung für einen Zeitraum von 10 Jahren angemessen ist und die Interessen des Mannes an seinem Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Das Gericht weist den Antrag des Mannes ab, von der Eintragung in das SIS abzusehen. Der Mann muss die Gerichtskosten tragen.