Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_710/2022 vom 17. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde gegen die Veranlagungsverfügungen der Kantone St. Gallen und Schwyz betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer für das Jahr 2018. Die Beschwerdeführer sind ein Ehepaar, das seinen Wohnsitz am Ende der Steuerperiode im Kanton St. Gallen hatte. Dennoch wurden sie vom Kanton Schwyz veranlagt, was zu einer interkantonalen Doppelbesteuerung führte. Das Gericht stellt fest, dass die Veranlagung des Kantons Schwyz gegen das harmonisierte kantonale Steuerrecht verstößt und somit aufzuheben ist. Die Beschwerdeführer hatten sich zwar widersprüchlich verhalten, indem sie sich im Kanton Schwyz angemeldet hatten, obwohl der Kanton St. Gallen für die Besteuerung zuständig war. Dennoch wird die Verwirkung des Beschwerderechts nicht angenommen, da das Fehlverhalten der Beschwerdeführer nicht als besonders schwerwiegend anzusehen ist und der Kanton Schwyz nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wurde. Das Gericht legt die Kosten zu drei Vierteln den Beschwerdeführern und zu einem Viertel dem Kanton Schwyz auf. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.