Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_876/2022 vom 4. Juli 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit zwischen A._ und dem Staat Genf über die endgültige Aufhebung des Widerspruchs gegen eine Pfändung. A._ war Eigentümer einer Anwaltskanzlei und wurde von der Genfer Steuerbehörde wegen einer als Scheindarlehen betrachteten Kreditvereinbarung einer anderen Gesellschaft mit ihm besteuert. Der Widerspruch von A._ wurde in erster Instanz abgelehnt und dieses Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt. Das Bundesgericht prüfte den Fall und entschied, dass das Gerichtsverfahren ordnungsgemäß abgehalten wurde und dass die Pfändung gemäß Artikel 50 Absatz 1 der Schuldbetreibung und Konkursordnung rechtmäßig ist. Der Rekurs von A._ wurde abgelehnt und er wurde verpflichtet, die Gerichtskosten in Höhe von 3.000 Franken zu tragen.