Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um einen Fall von Kindesentzug und Unterbringung von Kindern. A._ und B._ sind die unverheirateten Eltern von C._, D._ und E.__. Aufgrund der besorgniserregenden Situation der Kinder (elterliche Erziehungsschwierigkeiten, Mangel an Stimulation, erhebliche Konflikte zwischen den Eltern) werden die Kinder seit dem 29. August 2022 in einer erzieherischen Betreuung gemäß Artikel 308 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs (CC) geführt.
Am 22. Dezember 2022 stellte B.__ beim Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirks Broye einen Antrag auf Vermittlung einer Einigung im Rahmen einer Klage auf Kinderunterhalt und Festlegung der elterlichen Rechte. Es folgten Schriftsätze, vorläufige Maßnahmen und Anhörungen, von denen nur die relevantesten in diesem Urteil erwähnt werden.
Mit einer vorläufigen einstweiligen Verfügung vom 24. März 2023 entzog der Präsident vorübergehend den Eltern das Recht, den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen, und ordnete die angemessene Platzierung der Kinder durch die zuständige Kinderschutzbehörde an.
Am 30. Juni 2023 änderte der Präsident die vorläufigen Maßnahmen dahingehend ab, dass den Eltern sofort und vorläufig das Recht entzogen wurde, den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen, und dass die Kinder vorübergehend in einer Einrichtung untergebracht wurden, die eine angemessene Betreuung einschließlich der Wochenenden und Schulferien für mindestens drei Monate ermöglichte. Die Aufsicht über die Kinder wurde vorläufig dem Vater übertragen.
Am 19. Juli 2023 wies die stellvertretende Richterin des Appellationsgerichts des Kantons Freiburg den Antrag von A.__ auf vorläufige und vorläufige Maßnahmen ab, mit der Begründung, dass die Entscheidung des Präsidenten vom 30. Juni 2023 sofort vollstreckbar sei.
Am 24. Juli 2023 legte A.__ eine Zivilklage beim Bundesgericht ein. Er beantragte die Aufhebung des Urteils des Kantonsgerichts, die Aussetzung der Punkte I.1 und I.2 des Urteils vom 30. Juni 2023 betreffend den Entzug des Sorgerechts und die Platzierung der Kinder sowie die Feststellung, dass ihm das vorläufige Sorgerecht für seine Söhne bleibt.
Der Antrag auf Aussetzung wurde am 27. Juli 2023 abgelehnt, da im Interesse des Schutzes der minderjährigen Kinder keine Verzögerung der angeordneten Maßnahmen erfolgen sollte.
Das Bundesgericht entschied schließlich, dass das Urteil des Kantonsgerichts insofern zu bestätigen ist, als es zulässig ist. Der Antrag auf rechtliche Unterstützung des Beschwerdeführers wurde abgelehnt, da seine Anträge von Anfang an aussichtslos waren.