Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_78/2023 vom 21. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschwerdeführers, A._, der als juristischer Mitarbeiter für die B._ des Kantons Solothurn tätig war. Nach einer Reorganisation wurde er ab 1. Januar 2018 als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Aufgrund einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit wurde das Anstellungsverhältnis per 27. September 2020 beendet. A.__ hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und argumentiert, dass das Personalamt des Kantons Solothurn seine arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht verletzt habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass das kantonale Gericht keine Rechtsverletzung begangen hat. Das Anstellungsverhältnis endete gemäß geltendem kantonalem Personalrecht mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Lohnfortzahlung. Das Bundesgericht bestätigt diese Entscheidung und weist die Beschwerde ab. Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.