Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid der Helsana Unfall AG in Bezug auf einen Unfallversicherungsfall. Die Klägerin A.__ wurde am 22. November 2021 bei der Arbeit in einem Supermarkt von einem Stein in einem Salatbeutel verletzt, als sie darauf biss. Dies führte zur Teilfraktur einer Zahnfüllung und dem Verdacht auf eine Längsfraktur des Zahnes. Die Helsana Unfall AG lehnte die Leistungspflicht ab, da sie keinen natürlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den Zahnschäden sah. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese Entscheidung. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragt, dass ihr die gesetzlichen Leistungen zugesprochen werden. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt wurde und die Helsana Unfall AG weitere medizinische Abklärungen vornehmen muss, um über den Leistungsanspruch der Klägerin neu zu entscheiden. Das Gericht hebt den Entscheid des Versicherungsgerichts und des Einspracheentscheids auf und weist die Sache zur erneuten Verfügung an die Helsana Unfall AG zurück. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Gerichtskosten werden der Beschwerdegegnerin auferlegt und sie muss die Beschwerdeführerin für das bundesgerichtliche Verfahren entschädigen.