Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_178/2023 vom 8. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde einer Firma namens A.__ Inc. gegen das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wegen eines Markenschutzantrags. Die Beschwerdeführerin hatte das Wortzeichen "TRUEDEPTH" zur Zulassung als Marke für verschiedene Waren beantragt. Das IGE gewährte den Markenschutz für einige Waren, lehnte ihn jedoch für andere ab, da das Zeichen entweder bereits Gemeingut war oder keine ausreichende Unterscheidungskraft hatte. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Beschwerde teilweise statt und erlaubte den Markenschutz für bestimmte Waren, lehnte ihn aber für andere weiterhin ab. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte den Schutz für alle fälschlicherweise abgelehnten Waren oder alternativ, dass die Sache zur erneuten Überprüfung an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen wird. Das IGE und das Bundesverwaltungsgericht forderten die Abweisung der Beschwerde, während die Beschwerdeführerin auf die Aufhebung der Ablehnung der Markenschutzanerkennung für die betroffenen Waren bestand. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Es stellte fest, dass das Zeichen für einige Waren beschreibend war und daher vom Markenschutz ausgeschlossen war, und dass das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf die Unterscheidungskraft des Zeichens korrekt entschieden hatte. Das Gericht legte auch fest, dass das Zeichen für Oberbegriffe von Waren, die bereits ausgeschlossen waren, ebenfalls nicht geschützt werden konnte. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Kosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.