Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_66/2022 vom 7. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Auseinandersetzung zwischen der Ausgleichskasse des Kantons Zürich und den Unternehmen Uber B.V. und Rasier Operations B.V. Es geht um die Frage, ob die Fahrer von Uber als unselbstständig erwerbstätig gelten und ob die beiden Unternehmen als ihre Arbeitgeber angesehen werden können. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Fahrer grundsätzlich als unselbstständig erwerbstätig gelten, mit Ausnahme bestimmter Fälle, und dass die Uber B.V. für bestimmte Fahrer als Arbeitgeberin gilt. Es bestätigt auch, dass die beiden ausländischen Unternehmen aufgrund ihrer inländischen Betriebsstätte in der Schweiz Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. Das Gericht weist die Sache an die Ausgleichskasse zurück, damit sie die Beiträge neu festlegt, basierend auf genauen Angaben der Unternehmen. Es gibt auch Anweisungen zur Festlegung der Unkosten und zur Zahlung von Verzugszinsen. Die Gerichtskosten werden auf die Parteien aufgeteilt.